Rechtsgrundlagen

Energiewirtschaftsgesetz

Zweck des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Die mit dem Gesetz vorgesehene Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen. Mit dem EnWG und den darauf fußenden konkretisierenden Rechtsverordnungen werden verbindliche Vorgaben für die Ausgestaltung der Regulierung gemacht.

Weitere Informationen finden Sie unter EnWG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de).


Strom- und Gasnetzentgeltverordnungen

Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) regeln die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Strom- und Gasnetzen (Netzentgelte) einschließlich der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen. Sie sind auch Grundlage für die Ermittlung des Ausgangsniveaus bei der Bestimmung von Erlösobergrenzen nach der Anreizregulierungsverordnung.

Weitere Informationen finden Sie unter StromNEV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de) und GasNEV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de).


Anreizregulierungsverordnung

Die Regulierung der Strom- und Gasnetze ist zum 1. Januar 2009 in eine neue Phase eingetreten. Die bisherige kostenbasierte Regulierung ist durch die Anreizregulierung ersetzt worden. Mit der Anreizregulierung werden Kosten und Erlöse entkoppelt. Von der Regulierungsbehörde werden danach nur noch Obergrenzen für die Erlöse vorgegeben, auf deren Basis seitens der Netzbetreiber die Netzentgelte (nach den Vorgaben der Strom- und Gasnetzentgeltverordnung) berechnet werden. Hierdurch werden systematisch Anreize für eine effiziente Betriebsführung und zur Kostensenkung gesetzt. Eine Regulierungsperiode dauert fünf Jahre. Die Anreizregulierungsverordnung regelt die Vorgaben zur Bestimmung der Erlösobergrenzen.

Weitere Informationen finden Sie unter ARegV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de).